Versicherung bei Sturmschaden am Dach

Haben Sie eine so genannte „verbundene Wohngebäudeversicherung“ abgeschlossen, übernimmt diese einen Großteil der Reparaturkosten bei Sturmschäden. Und nicht nur das: Auch durch die versicherten Schäden, beispielsweise abgedeckte Dächer oder zertrümmerte Scheiben, verursachte Folgeschäden wie Wasserschäden am Mauerwerk und Dachstuhl sind mit versichert. Schäden im Inneren des Hauses, etwa bezogen auf das Mobiliar, übernimmt hingegen die Hausratversicherung.

Am besten macht man sich erst einmal selber ein Bild vom entstandenen Schaden, beseitigt oder minimiert diesen soweit wie möglich und gibt ihn anschließend an die zuständigen Versicherungsgesellschaften weiter. Filmaufnahmen und Fotografien, die direkt nach dem Sturm gemacht wurden, eignen sich wunderbar als „Beweismaterial“. Ebenso wie Zeugenaussagen, die zum Beispiel von den Nachbarn getätigt werden können. In den meisten Fällen schickt die Versicherung erst einmal einen Sachverständigen, der die Situation und den Schaden vor Ort begutachtet und beurteilt. Leider geht das nicht immer innerhalb von wenigen Tagen von statten.

Daher kann und sollte man so schnell wie möglich einen Fachmann hinzuziehen, der den Schaden ebenfalls in Augenschein nimmt. Gemeinsam kann entschieden werden, wie weiter verfahren werden sollte. Kann der Schaden bis zur Kostenübernahmebestätigung der Versicherung warten oder sollten schon vorher Reparaturen durchgeführt werden? Und wie kann man in diesem Fall vorgehen, ohne später Schwierigkeiten mit der Versicherung zu bekommen? Bei diesen und auch bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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